Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Fingerfood Boulderhalle OHG und Widerrufsbelehrung
1. Geltung der AGB; Erstanmeldung, Vertragsschluss und digitales Kundenkonto; Widerrufsbelehrung (Ziff. 1.5.)
1.1
- Diese AGB gelten für die Fingerfood Boulderhalle OHG Lingen, Darmer Esch 60, 49811 Lingen (Ems).
- Nutzerinnen und Nutzer (nachfolgend „Nutzer“) sind diejenigen Personen, die einen Vertrag mit der Fingerfood Boulderhalle OHG zur Nutzung der Sportanlagen sowie ggf. über zusätzliche Leistungen der Fingerfood Boulderhalle OHG abschließen.
- Eine gewerbliche Nutzung der Angebote der Fingerfood Boulderhalle OHG ist nicht gestattet, sofern nicht Abweichendes vereinbart wird.
1.2
- Vor dem Abschluss eines Vertrags nimmt jeder Nutzer in der Regel eine elektronische Erstanmeldung vor https://fingerfood-bouldern.com. Im Rahmen der Erstanmeldung werden die Daten des Nutzers (Name, Anschrift, Geburtsdatum und Kontaktdaten) im Kassensystem der Fingerfood Boulderhalle OHG hinterlegt, wobei eine individuelle Kunden-ID für den Nutzer generiert wird.
- Der Nutzer ist verpflichtet, Änderungen seiner Angaben (wie beispielsweise eine Adressänderung, die Änderung des Namens und/oder der Kontaktdaten) der Fingerfood Boulderhalle OHG unaufgefordert und unverzüglich in Textform mitzuteilen.
- Der Nutzer erhält eine physische Kundenkarte, auf der die Kunden-ID gespeichert ist. Die Kunden-ID und/ oder die Kundenkarte berechtigen selbst nicht zum Einlass in die Anlage.
- Eigentümer der Kundenkarte ist während der gesamten Vertragslaufzeit die Fingerfood Boulderhalle OHG. Die Kundenkarte ist spätestens mit Beendigung des Vertrags an der Fingerfood Boulderhalle OHG zurückzugeben. Die Rückgabe erfolgt auf Kosten des Nutzers am Ort derjenigen Anlage, in der die Karte ausgegeben wurde.
- Die Kunden-ID/ Kundenkarte darf Dritten nicht zur Nutzung überlassen werden, sie ist nicht übertragbar. Die Kundenkarte ist sorgfältig und gegen Wegnahme geschützt aufzubewahren und ihr Verlust ist unverzüglich in Textform anzuzeigen. Die Fingerfood Boulderhalle OHG darf vor der Ausgabe einer Ersatzkarte verlangen, dass der Nutzer das hierfür in der Preisliste vorgesehene angemessene und übliche Entgelt zahlt.
- Die Fingerfood Boulderhalle OHG ist berechtigt, statt des Kartensystems ein System einzuführen, bei dem die Einlassberechtigung am Einlass der Anlagen ausschließlich über ein Smartphone oder ein ähnliches Endgerät des Nutzers abgefragt wird.
1.3
- Die Einlassberechtigung, etwaige Zusatzleistungen und sonstige Produkte werden vor Ort in den Anlagen der Fingerfood Boulderhalle OHG erworben.
1.4
- Zusätzlich kann die Fingerfood Boulderhalle OHG ein digitales Kundenkonto für den Nutzer erstellen und freischalten. Über die Nutzung des digitalen Kundenkontos können Einlassberechtigung, etwaige Zusatzleistungen und sonstige Produkte elektronisch vorab erworben werden.
1.5 Widerrufsrecht
- Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
- Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Fingerfood Boulderhalle OHG v. d. d. Geschäftsführer Herrn Martin Holt und Frau Anja Holt, Darmer Esch 60, 49811 Lingen,
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Folgen des Widerrufs
- Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung, als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
- Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
- Ein Widerrufsrecht besteht nur in solchen Fällen, in denen die gesetzlichen Regelungen dies ausdrücklich vorsehen, insbesondere für Fernabsatzverträge mit Verbrauchern (Verträge mit Verbrauchern, die ausschließlich mittels Fernkommunikationsmitteln abgeschlossen werden, § 312c Abs. 2 BGB, z. B. online, Mail, Telefon etc.). Bei Verträgen mit Unternehmern besteht kein Widerrufsrecht.
- Ein Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Beherbergung zu anderen Zwecken als zu Wohnzwecken, Beförderung von Waren, Kraftfahrzeugvermietung, Lieferung von Speisen und Getränken sowie zur Erbringung weiterer Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht (§ 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB). Dies betrifft Verträge über die Buchung von Veranstaltungen, wie Kindergeburtstage, Firmenfeiern und Kurse, soweit ein spezifischer Termin oder Zeitraum vereinbart ist.
- Das Widerrufsrecht des Verbrauchers erlischt bei einem Vertrag, der den Verbraucher zur Zahlung eines Preises verpflichtet, mit der vollständigen Erbringung der Dienstleistung, wenn der Verbraucher vor Beginn der Erbringung a) ausdrücklich zugestimmt hat, dass der Unternehmer mit der Erbringung der Dienstleistung vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt; b) bei einem außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrag die Zustimmung nach Buchstabe a auf einem dauerhaften Datenträger übermittelt hat und c) seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass sein Widerrufsrecht mit vollständiger Vertragserfüllung durch den Unternehmer
erlischt (§ 356 Abs. 4 Nr. 2 BGB).
2. Einlassberechtigung; Einlass von Jugendlichen und Gruppen
2.1
- Ein Widerrufsrecht besteht nur in solchen Fällen, in denen die gesetzlichen Regelungen dies ausdrücklich vorsehen, insbesondere für Fernabsatzverträge mit Verbrauchern (Verträge mit Verbrauchern, die ausschließlich mittels Fernkommunikationsmitteln abgeschlossen werden, § 312c Abs. 2 BGB, z. B. online, Mail, Telefon etc.). Bei Verträgen mit Unternehmern besteht kein Widerrufsrecht.
- Ein Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Beherbergung zu anderen Zwecken als zu Wohnzwecken, Beförderung von Waren, Kraftfahrzeugvermietung, Lieferung von Speisen und Getränken sowie zur Erbringung weiterer Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht (§ 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB). Dies betrifft Verträge über die Buchung von Veranstaltungen, wie Kindergeburtstage, Firmenfeiern und Kurse, soweit ein spezifischer Termin oder Zeitraum vereinbart ist.
- Das Widerrufsrecht des Verbrauchers erlischt bei einem Vertrag, der den Verbraucher zur Zahlung eines Preises verpflichtet, mit der vollständigen Erbringung der Dienstleistung, wenn der Verbraucher vor Beginn der Erbringung a) ausdrücklich zugestimmt hat, dass der Unternehmer mit der Erbringung der Dienstleistung vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt; b) bei einem außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrag die Zustimmung nach Buchstabe a auf einem dauerhaften Datenträger übermittelt hat und c) seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass sein Widerrufsrecht mit vollständiger Vertragserfüllung durch den Unternehmer erlischt (§ 356 Abs. 4 Nr. 2 BGB).
2.2
- Ein Widerrufsrecht besteht nur in solchen Fällen, in denen die gesetzlichen Regelungen dies ausdrücklich vorsehen, insbesondere für Fernabsatzverträge mit Verbrauchern (Verträge mit Verbrauchern, die ausschließlich mittels Fernkommunikationsmitteln abgeschlossen werden, § 312c Abs. 2 BGB, z. B. online, Mail, Telefon etc.). Bei Verträgen mit Unternehmern besteht kein Widerrufsrecht.
- Ein Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Beherbergung zu anderen Zwecken als zu Wohnzwecken, Beförderung von Waren, Kraftfahrzeugvermietung, Lieferung von Speisen und Getränken sowie zur Erbringung weiterer Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht (§ 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB). Dies betrifft Verträge über die Buchung von Veranstaltungen, wie Kindergeburtstage, Firmenfeiern und Kurse, soweit ein spezifischer Termin oder Zeitraum vereinbart ist.
- Das Widerrufsrecht des Verbrauchers erlischt bei einem Vertrag, der den Verbraucher zur Zahlung eines Preises verpflichtet, mit der vollständigen Erbringung der Dienstleistung, wenn der Verbraucher vor Beginn der Erbringung a) ausdrücklich zugestimmt hat, dass der Unternehmer mit der Erbringung der Dienstleistung vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt; b) bei einem außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrag die Zustimmung nach Buchstabe a auf einem dauerhaften Datenträger übermittelt hat und c) seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass sein Widerrufsrecht mit vollständiger Vertragserfüllung durch den Unternehmer erlischt (§ 356 Abs. 4 Nr. 2 BGB).
2.3
- Der Nutzer ist verpflichtet, die Anlage schonend zu behandeln und sich gegenüber anderen Nutzern und den Mitarbeitenden der Fingerfood Boulderhalle OHG rücksichtsvoll zu verhalten.
- Im Sportbereich ist der Verzehr eigener Getränke gestattet. Die Mitnahme von Glasflaschen und/ oder Sporttaschen in den Sportbereich ist nicht gestattet. Im Übrigen ist der Verzehr mitgebrachter Speisen und Getränke in der Anlage nicht gestattet.
- Einzelheiten regelt die Benutzungsordnung, die unter Microsoft Word - Benutzerregeln Fingerfood abrufbar ist. Im Falle von Unklarheiten und/ oder Widersprüchen zwischen der Benutzungsordnung und den AGB gehen die AGB der Benutzungsordnung vor. Insbesondere bei Verstößen gegen die Benutzungsordnung behält sich die Fingerfood Boulderhalle OHG vor, den Nutzer der Anlage zu verweisen und/ oder ein Hausverbot auszusprechen. Es gilt die zum Zeitpunkt des jeweiligen Besuchs aktuelle Fassung der Benutzungsordnung. Der Nutzer hat sich rechtzeitig über die jeweilige aktuelle Benutzungsordnung zu informieren. Die Benutzungsordnung ist online unter dem o. g. Link abrufbar und wird in den Hallen ausgehängt.
2.4
- Die Nutzung der Anlage durch Jugendliche bis zum 14. Lebensjahr ist – sofern nicht anders geregelt – nicht gestattet, es sei denn i.) die Sorgeberechtigten sind mit der Nutzung durch den Jugendlichen einverstanden ii.) der Jugendliche wird während der gesamten Dauer der Nutzung durchgehend durch eine volljährige geeignete Begleitperson beaufsichtigt (Sorgeberechtigte/-r oder von dieser hierzu bestimmt) und iii.) der jungendliche weist zwischen dem 12. Bis zum vollendeten 13. Lebensjahr den hierfür vorgesehenen Boulderpass vor und die Einverständniserklärung des Erziehungsberechtigten unter Microsoft Word - Anmeldung_EVE Boulderpass vor.
2.5
- Die Nutzung der Anlage inkl. aller kostenpflichtigen Angebote durch Jugendliche ab dem vollendeten 14. Lebensjahr ist – sofern nicht anders geregelt – gestattet, wenn die Sorgeberechtigten mit der selbständigen Nutzung durch den Jugendlichen einverstanden sind und das hierfür vorgesehene Microsoft Word - Einverständniserklärung Fingerfood vollständig ausgefüllt und unterschrieben vorab in Schrift- oder Textform vorgelegt wird.
2.6
- Bei Gruppenveranstaltungen (Kindergeburtstage, Schulklassen u. ä.) hat der jeweilige Leiter der Gruppenveranstaltung dafür einzustehen, dass die Bestimmungen dieser AGB und die Bestimmungen der Benutzungsordnung von den einzelnen Nutzern beachtet werden. Der Leiter verpflichtet sich dazu, die einzelnen Nutzer auf die Einhaltung dieser AGB zu verpflichten.
3. Preisliste; Einzugsermächtigung
3.1
- Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Preislisten der jeweiligen Anlage. Die Preisleisten können unter bzw. unter Fingerfood Boulderhalle in Lingen eingesehen werden.
3.2
- Für die Inanspruchnahme besonderer Rabatte (beispielsweise eines Schüler- oder Studierendentarifes) hat der Nutzer während der Dauer der Vereinbarung die jeweiligen Voraussetzungen zu erfüllen und wird diese zum Vertragsschluss gegenüber der Fingerfood Boulderhalle OHG unaufgefordert und in geeigneter Form nachweisen. Andernfalls gilt, dass der Vertrag zum Normaltarif abgeschlossen ist.
- Der Nutzer ist verpflichtet, einen Wegfall der Voraussetzungen unverzüglich mitzuteilen. Wurden hiernach fälschlich Ermäßigungen berücksichtigt, ist die Fingerfood Boulderhalle OHG auch rückwirkend berechtigt, die Differenz zu dem jeweiligen Normaltarif ggf. zeitanteilig einzuziehen. Auf eine zeitanteilig rückwirkende Gewährung des Rabatts hat der Nutzer hingegen keinen Anspruch.
- Nachweise (wie z. B. Immatrikulationsbescheinigungen) werden unter der Kunden-ID des Nutzers gespeichert. Die Fingerfood Boulderhalle OHG ist berechtigt, entweder zu bestimmten Stichtagen oder individuell den Nachweis erneut zu verlangen. In diesem Fall ist der Nutzer verpflichtet, den neuen Nachweis unverzüglich vorzulegen. Kommt der Nutzer dieser Verpflichtung nicht nach, wird der Rabatt nicht mehr gewährt. Bei Laufzeitverträgen wird der Vertrag im Normaltarif weitergeführt.
3.3
- Der Nutzer ermächtigt die Fingerfood Boulderhalle OHG widerruflich, die jeweilige Vergütung für die Leistungen der Fingerfood Boulderhalle OHG von dem angegebenen Konto einzuziehen. Der Widerruf der Einzugsermächtigung hat textlich oder schriftlich gegenüber der Fingerfood Boulderhalle OHG zu erfolgen. Nutzer ist verpflichtet, Änderungen der Bankverbindung unverzüglich gegenüber der Fingerfood Boulderhalle OHG in Text- oder Schriftform anzuzeigen. Andernfalls hat Nutzer die Kosten der Rücklastschrift zu tragen. Dasselbe gilt, sofern das angegebene Konto nicht ausreichend gedeckt sein sollte.
4. Besondere Vereinbarungen; Zusatzleistungen
4.1 Tageskarten
- Der Erwerb einer Tageskarte berechtigt zum Einlass während der Öffnungszeiten eines Öffnungstages der jeweiligen Anlage. Bei dem Erwerb vor Ort in der Anlage berechtigt die Tageskarte zum Einlass am selben Tag. Nachträgliche Änderungen sind nicht möglich.
- Erwirbt der Nutzer mehrere Tageskarten, so können die Tageskarten für jeweils einen Öffnungstag der ausgebenden Anlage eingelöst werden.
4.2 10+2 Karten
- Der Erwerb einer 10+2 Karte berechtigt zum Einlass während der Öffnungszeiten an insgesamt 12 zu wählenden Öffnungstagen der jeweiligen Anlage.
4.3 Monatskartenvertrag
- Für den Erwerb einer Monatskarte gilt folgendes als vereinbart: Die Laufzeit des Vertrages beträgt einen Monat und endet automatisch. Die Eintrittsberechtigung (Monatskarte) ist nicht übertragbar. Die Berechtigung wird überprüft, indem die Fingerfood Boulderhalle OHG ein Lichtbild des Nutzers (zusammen mit dessen Namen, Anschrift und Kunden-ID) zum Zwecke der Einlasskontrolle anfertigt und speichert. Hinsichtlich der Monatskarte gelten die Bestimmungen zur Kundenkarte (Ziff. 1.2. oben) entsprechend.
- Die Zahlung erfolgt über das SEPA-Lastschriftverfahren. Der Nutzer ermächtigt die Fingerfood Boulderhalle OHG dazu, Zahlungen von seinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weist er sein Kreditinstitut hiermit an, die von der Fingerfood Boulderhalle OHG gezogenen Lastschriften einzulösen. Von der Ermächtigung erfasst ist auch die ausschließlich digitale SEPA-Erteilung.
- Befindet sich der Nutzer mit der Zahlung eines Betrags, der zwei Monatsbeiträgen entspricht, in Verzug, so berechtigt dies die Fingerfood Boulderhalle OHG, den Vertrag ohne vorherige Abmahnung außerordentlich und fristlos zu kündigen.
- Zahlung ist auch dann geschuldet, wenn der Nutzer die Anlagen während der Vertragslaufzeit tatsächlich nicht nutzt und/oder an der Nutzung der Anlagen aus Gründen gehindert ist, die nicht der Risikosphäre der Fingerfood Boulderhalle OHG liegen.
4.4 - 3-Monatskarte und Jahresabovertrag
- Für den Erwerb einer Jahreskarte gilt folgendes als vereinbart:
- Die Laufzeit des Vertrages beträgt 3- oder 12 Monate. Die ordentliche Kündigung muss spätestens vier Wochen vor Vertragsende bei uns schriftlich eingegangen sein. Wird der Vertrag nicht gekündigt, verlängert er sich automatisch um jeweils einen weiteren Monat, falls der Vertrag nicht mindestens vier Wochen vor Ablauf des jeweiligen Verlängerungsmonats gekündigt wird.
- Die Eintrittsberechtigung (3-Monatskarte und Jahresabo) ist nicht übertragbar. Zur Überprüfung der Berechtigung gilt das oben unter Ziff. 3.3. (Monatskarte) gesagte (Anfertigung Lichtbild zum Zwecke der Einlasskontrolle). Im Übrigen gelten die Bestimmungen zur Kundenkarte (Ziff. 1.2 oben) entsprechend.
- Die Zahlung erfolgt im Wege der Vorkasse oder monatlich über das SEPA- Lastschriftverfahren. Hier gilt das gleiche Verfahren wie unter Abschnitt 3.4 bis Abschnitt 3.5 erläutert.
- Zahlung ist auch dann geschuldet, wenn der Nutzer die Anlagen während der Vertragslaufzeit tatsächlich nicht nutzt und/oder an der Nutzung der Anlagen aus Gründen gehindert ist, die nicht der Risikosphäre der Fingerfood Boulderhalle OHG liegen.
- Etwas anderes gilt in besonderen Fällen, in denen der Nutzer zur außerordentlichen Kündigung berechtigt wäre, weil er die Verhinderung
nicht beeinflussen kann, insbesondere im Falle einer Schwangerschaft des Nutzers oder im Falle einer nicht nur kurzfristigen Erkrankung ab sechs Wochen anhaltender Krankheitsdauer, bei der eine weitere Nutzung der Anlagen für den Nutzer unmöglich oder schädlich ist. - In diesen Fällen ruht die Vertragslaufzeit kostenfrei a) bei Schwangerschaft für 12 Monate ab Schwangerschaftsbeginn (nach ärztlicher Berechnung) und b) in dem o. g. Fall einer nicht nur vorrübergehenden Erkrankung für den Zeitraum der Dauer der Erkrankung. Zur Inanspruchnahme ist Fingerfood Boulderhalle OHG die Vorlage geeigneter ärztlicher Nachweise noch während der Erkrankung vorzulegen.
4.5
Sonstige Angebote; Stornierungsfristen Für individuelle Angebote, wie ein- bzw. mehrmalige Kurse – auch solche nach Ziff. 4.5. oben – Kindergeburtstage, Besuche von Schulklassen, Firmenveranstaltungen u. ä. gilt folgendes:
- Es gelten die Preise gem. Preisliste oder die individuell vereinbarten Preise. Die Buchung erfolgt online (Bestellformular/App), bei Firmenveranstaltungen auch in Textform (E-Mail). Bei Firmenveranstaltungen ist die vereinbarte Vergütung spätestens mit Abschluss der Veranstaltung fällig.
- Sollten sich nicht genügend Teilnehmer für einen bestimmten Kurs finden und die Bemühungen der Parteien, einen geeigneten Ersatztag/-Kurs zu bestimmten scheitern, so steht der Fingerfood Boulderhalle OHG ein Sonderkündigungsrecht zu, das auch schlüssig mündlich erklärt werden kann (beispielsweise durch die Mitteilung, dass ein Trainingstermin nicht fortgeführt wird bzw. nicht zustande kommt). Die Vereinbarung endet spätestens mit Ablauf des Monats, in dem Fingerfood Boulderhalle OHG kündigt.
- Abweichend gilt, dass Absagen individueller Angebote, wie Kurse, durch die Fingerfood Boulderhalle OHG zur unverzüglichen Beendigung führen, wobei die Absagen solcher individuellen Angebote in der Regel bis fünf Tage vor Beginn des Angebots/Kurses erfolgt.
- Die Nutzung der Anlage ist – sofern keine weitergehende Einlassberechtigung erworben ist – nur während der Zeit des Kurses/ der Veranstaltung gestattet.
Stornierungsfristen (Stornierung/ Absage durch Nutzer/ Firmenkunde):
a) Geburtstagsfeiern
- Bis zu 7 Tage vor der Geburtstagsfeier wird keine Stornogebühr fällig.
- Ab dem 6. Tag vor der Geburtstagsfeier wird eine Umbuchungsgebühr von 50% fällig. Eine kostenfreie Stornierung ist nicht möglich.
- Fällt eine Geburtstagsfeier durch Krankheit, Quarantäne oder Unfall des Geburtstagskindes aus, gelten unter Vorlage des ärztlichen Attestes folgende Bedingungen:
- Bei Rücktritt bis 7 Tage vor der Geburtstagsfeier können 50 % der bezahlten Gebühr auf eine Neubuchung angerechnet werden.
- Bei Rücktritt vom 6. Tag bis zum Tag der Geburtstagsfeier können 30 % der bezahlten Gebühr auf eine Neubuchung angerechnet werden.
- Die Bekanntgabe des Rücktritts und das Zusenden des ärztlichen Attestes muss vor Veranstaltungsbeginn erfolgen.
b) Kurse
- Bis zu 14 Tage vor Kursbeginn wird keine Stornogebühr fällig.
- Bis zu 7 Tage vor Kursbeginn. wird eine Umbuchungsgebühr von 50% fällig. Eine kostenfreie Stornierung ist nicht möglich.
- Fällt ein Teilnehmer durch Krankheit, Quarantäne oder Unfall aus, gelten unter Vorlage des ärztlichen Attestes folgende Bedingungen:
- Bei Rücktritt bis 7 Tage vor Kursbeginn können 50 % der bezahlten Gebühr auf eine Neubuchung angerechnet werden. EineAuszahlung ist nicht möglich.
- Bei Rücktritt vom 6. Tag bis zum Tag des Kurses können 30 % der bezahlten Gebühr auf eine Neubuchung angerechnet werden. Eine Auszahlung ist nicht möglich.
- Die Bekanntgabe des Rücktritts und das Zusenden des ärztlichen Attestes muss vor Veranstaltungsbeginn erfolgen. - Für andere Veranstaltungen (wie Wettkämpfe) gilt diese Stornierungsfrist nicht.
c) Firmenangebote und sonstige private Feiern (Events, Caterings)
- Bis zu 21 Tage vor dem Eventtermin wird keine Stornogebühr fällig.
- Bei Rücktritt bis 14 Tage vor dem Eventtermin wird eine Stornogebühr von 40 % des gebuchten Angebots fällig.
- Bei Rücktritt vom 6. Tag bis zum Tag des Eventtermins wird eine Stornogebühr von 70 % des gebuchten Angebots fällig.
- Die Mitteilung muss vor dem Termin per E-Mail erfolgen.
d) Sonstige Bedingungen (Abbruch/ Absage):
- Nimmt der Nutzer/ Kunde nicht an der gebuchten Veranstaltung teil oder bricht sie ab, aus Gründen die nicht in den Risikobereich der Fingerfood Boulderhalle OHG fallen, so besteht kein Anspruch des Nutzer/ Kunden auf Nachholung bzw. (anteilige) Erstattung.
- Es besteht ein Sonderkündigungsrecht der Fingerfood Boulderhalle OHG in folgenden Fällen, wobei die Vergütung/Gebühr in diesen Fällen erstattet wird):
- - Nicht nur vorrübergehender Ausfall des Trainers/ Veranstaltungsleiters (alternativ kann die Fingerfood Boulderhalle OHG eine Ersatzperson stellen); fallen nur einzelne Termine aus, so werden diese nachgeholt
- Bei nicht nur vorrübergehender Schließung des Betriebs
- Bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl - Sieht die Veranstaltung eine besondere Teilnahmebedingung – wie z. B. Leistungsfähigkeit – vor und ist diese bei Veranstaltung nicht gegeben, so kann der Nutzer entschädigungslos ausgeschlossen werden. Ein Nutzer kann auch bei erheblichen Verstößen gegen die Benutzungsordnung entschädigungslos ausgeschlossen werden bzw. wenn die Gruppe
- Jeder Teilnehmer/ Nutzer ist verpflichtet, Fingerfood Boulderhalle OHG vor Beginn jeder Veranstaltung/ jedes Termins über etwaig für die Durchführung relevante gesundheitliche Beeinträchtigungen informieren.
4.6 Miete (Schuhe; Ausrüstung); Verkauf von Ware – Eigentumsvorbehalt
- Es besteht kein Anspruch des Nutzers, Schuhe und/ oder Ausrüstungsgegenstände zu mieten. Soweit die Fingerfood Boulderhalle OHG dies anbietet, so gilt folgendes als vereinbart:
- Die Fingerfood Boulderhalle OHG kann als Pfand einen gültigen Führerschein, eine Krankenversicherungskarte oder eines ähnlichen Dokuments verlangen. Der Nutzer ist bei Übergabe des Materials verpflichtet, dieses unverzüglich auf offensichtliche Mängel (z. B. Scheuerstellen) zu prüfen und diese unverzüglich anzuzeigen. Das Material darf nur in der Anlage verwendet werden. Der Nutzer behandelt das Material sorgfältig. Bei Verlust ist das Material zum Listenpreis zu ersetzen.
- Die Vermietung erfolgt zu den in der Preisliste festgelegten Preisen jeweils für die Dauer eines Tages während der Öffnungszeiten. Die Rückgabe hat bis spätestens 15 Min. vor Ende der Öffnungszeit zu erfolgen. Bei verspäteter Rückgabe ist die Fingerfood Boulderhalle OHG berechtigt, eine weitere Tagesmiete zu verlangen.
- Bei dem Verkauf von Ware gilt ein Eigentumsvorbehalt als vereinbart; die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum der Fingerfood Boulderhalle OHG.
4.7 Erwerb von Gutscheinen (Wertgutscheine/produktgebundene Gutscheine); Aktionscodes
- Wertgutscheine und Prepaidguthaben können auf alle Produkte eingelöst werden, produktgebundene Gutscheine nur auf das bezeichnete Produkt. Eine Erstattung bzw. Auszahlung, auch eine teilweise Erstattung und/oder Auszahlung von Guthaben findet nicht statt. Es gelten die allgemeinen Verjährungsregeln.
- Im Hinblick auf Aktionscodes gelten die Bedingungen der jeweiligen Aktion insbesondere im Hinblick auf den Zeitraum und die Produkte, auf die der Code eingelöst werden kann. Nachträgliche Anrechnungen bzw.
Auszahlungen finden nicht statt. Aktionscode können nicht kombiniert werden, pro Vorgang kann nur ein Aktionscode eingelöst werden.
5. Zahlungsverzug und Kündigung
5.1
- Kommt der Nutzer in Zahlungsverzug ist die Fingerfood Boulderhalle OHG berechtigt, dem Nutzer den Zugang zu den Anlagen für die Dauer des Verzugs zu verwehren.
5.2
- Sofern der Vertrag auf eine bestimmte Zeit abgeschlossen ist, so ist während dieser Laufzeit eine Kündigung nur aus wichtigem Grund zulässig. Die ordentliche Kündigung ist ausgeschlossen.
5.3
- Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.
5.4
- Die Kündigung bedarf sofern nicht anders vereinbart der Textform.
6. Haftungsbeschränkung
6.1
- Die Fingerfood Boulderhalle OHG haftet nicht für Schäden des Nutzers. Dies gilt nicht für eine Haftung wegen Verstoßes gegen eine wesentliche Vertragspflicht und für eine Haftung wegen Schäden des Nutzers aus einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie ebenfalls nicht für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Fingerfood Boulderhalle OHG, deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
6.2
- Dem Nutzer wird ausdrücklich geraten, keine Wertgegenstände mit in die Anlagen zu bringen. Von Seiten der Fingerfood Boulderhalle OHG werden keinerlei Bewachung und Sorgfaltspflichten für dennoch eingebrachte Wertgegenstände übernommen. Das Deponieren von Geld- oder Wertgegenständen in einem durch die Fingerfood Boulderhalle OHG zur Verfügung gestellten Spind begründet keinerlei Pflichten der Fingerfood Boulderhalle OHG in Bezug auf die eingebrachten Gegenstände.
7. Datenschutz
Es gelten die Datenschutzbestimmungen, die unter Datenschutz abgerufen werden können.
8. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz der Fingerfood Boulderhalle OHG. Es gilt deutsches Recht.